AGB:
§ 1 Anmeldung
Mit der geleisteten Unterschrift zur Anmeldung erkennt der Schüler die Geschäftsbedingungen an. Ebensolches gilt, wenn von Seiten des Kunden ein Gutschein durch Nennung des Securitycodes bei uns eingelöst wird. Vereinbart ist dann ein Kundenseitiges Rücktrittsrecht innerhalb von 14 Tagen, vorausgesetzt, dass noch keinerlei Ausbildungsbestandteile absolviert worden sind.
§ 2 Ausbildung
1) AMC führt gemäß dem geschlossenen Vertrag die Ausbildung zu dem vereinbarten Lehrgangsziel durch.
2) Für den praktischen Ablauf der Ausbildung ist der AMC Terminkalender in der jeweils aktuellen Fassung auf der Homepage www.amc-world.org verbindlich. Terminänderungen zu Gunsten des reibungslosen Ablaufs sind möglich, werden aber so gering wie möglich gehalten.
3) Die Verweildauer als Schüler/in bei AMC beginnt mit der Absolvierung der ersten Theorie- oder Praxiseinheit und endet mit der Prüfung zum jeweils angestrebten Führerschein, Funkzeugnis, Befähigungszeugnis, etc. bzw. bei Seminaren mit der letzten Vorlesung und bei Intensivlehrgängen mit dem vereinbarten Prüfungstermin jedoch spätestens ein halbes Jahr nach der jeweiligen Erstabsolvierung eines vereinbarten praktischen oder theoretischen Termins zum jeweils angestrebten Kursziel. Die in einer etwaigen Kurspauschale bzw. Gutscheinpauschale inbegriffenen Praxistermine sind innerhalb von zwei Monaten nach der Absolvierung des ersten Praxistermins abzuleisten. Weitere / spätere Praxistermine werden mit 49,90 Euro pro Einheit berechnet.
4) Als absolviert gelten Theorie- und Praxiseinheiten auch dann, wenn sie durch Buchung (z.B. des Schülers im Onlinetool) vereinbart aber ohne rechtzeitige Absage schülerseits nicht eingehalten worden sind.
§ 3 Lehrmittel
Grundsätzlich besteht keine Lehrmittelfreiheit, dies bedeutet, dass dem Teilnehmer die an der Schule erhältlichen Lehrbücher verkauft werden.
§ 4 Fahrstunden
Bei den Kursen zum Sportbootführerschein Binnen und See sind 3 Praxiseinheiten à 90 Minuten in der Kursgebühr enthalten, bei den Segelkursen sind es 4 Praxiseinheiten à 180 Minuten, bei den SKS Törns sind es 5 Praxiseinheiten à 8 Stunden. Soll der Übungszeitrahmen aufgrund besonderer Fördernotwendigkeiten des Schülers überschritten werden, können Übungsstunden à 45 Minuten zu je 50,- Euro erworben werden.
§ 5 Prüfungen
1) Grundsätzlich beteiligen sich Schüler an den Kosten der von ihnen gebuchten Prüfungsfahrt mit pauschal 50,- Euro pro Person. Diese Summe ist unabhängig von den Prüfungsgebühren des Prüfungsausschusses spätestens einen Tag vor der Prüfung direkt an den Prüfungsleiter von AMC (üblicher Weise der Fahrlehrer) zu entrichten.
2) Hat sich ein Teilnehmer für einen Prüfungstermin gemäß Bekanntgabe im Internet auf der AMC-Homepage entschieden, muss er seinen Prüfungswunsch spätestens 17 Tage vor der Prüfung auf der Homepage www.amc-world.org eintragen, alle erforderlichen Prüfungsunterlagen beim Praxislehrer eingereicht haben und dem jeweiligen Prüfungsausschuss die Prüfungsgebühren gemäß seiner Preisliste bzw. Prüfungsordnung fristgerecht (s. Fristen des jeweiligen Prüfungsausschusses) überweisen.
3) AMC leitet die Prüfungsunterlagen an den Prüfungsausschuss weiter.
Bei praktischen Prüfungen stellt AMC auch das Prüfungsfahrzeug.
§ 6 Reiserouten auf Schulungstörns
Besprochene Reiserouten werden eingehalten, soweit das Wetter und die Belastbarkeit der Crew dies erlauben. Reiserouten-Abweichungen bedingt durch Flaute, Sturm oder Nicht-Belastbarkeit der Crew begründen keinen Ersatzanspruch, da solche Einflüsse auf Segelreisen unvermeidbar sind.
Kann die geplante Reiseroute aus den o.a. Gründen nicht eingehalten werden, legt AMC bzw. ihr Schiffsführer die neue oder weitere Reiseroute fest. Der Skipper wird sich nach Maßgabe aller gegebenen Möglichkeiten dafür einsetzen, dass das Endziel der Reiseroute erreicht wird.
§ 7 Mitwirkungspflichten
Der Schülerin / dem Schüler ist bewusst, dass sie / er nicht nur Schüler/in sondern auf einem Boot auch immer Crewmitglied ist und ihre / seine aktive Teilnahme im Rahmen ihrer / seiner
Fähigkeiten und Möglichkeiten zur Durchführung einer Tour notwendig ist und sie / er sich bei der Bedienung des Bootes entsprechend ins Zeug legen muss.
§ 8 Sonderangebote
Bei Sonderangeboten ist der gesamte Törn-/bzw. Kurspreis bei der Buchung fällig. Sonderangebote sind nicht stornierbar.
§ 9 Schadensersatz
Schadensersatzansprüche des Kunden gegenüber dem Skipper oder der Gesellschaft sind ausgeschlossen, soweit nachstehend andere Regelungen nicht getroffen werden.
Dieser Haftungsausschluss greift nicht für Ansprüche auf Schadensersatz aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn der Skipper die Pflichtverletzung zu vertreten hat und auf Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer Vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Gesellschaft beruhen. Der Haftungsausschluss gilt weiterhin nicht, wenn der Schaden verursacht ist durch die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Einer Pflichtverletzung der Gesellschaft steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Für persönliche Gegenstände der Schülers, die aus welchen Gründen auch immer über Bord gehen, wird keine Haftung übernommen. Es wird empfohlen, Eheringe, Handys etc. entsprechend sicher zu verwahren. Bei praktischen Segeleinheiten wird empfohlen, auf das tragen von Ringen zu verzichten.
§ 10 Stornierungen
Gebuchte Törns oder verbindliche Anmeldungen sind nach ordentlicher Anmeldung nicht mehr stornierbar. Wir empfehlen für Ausbildungstörns den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
Unsere Gesellschaft behällt sich das Recht vor, Teilnehmer/innen von weiteren Schulungen auszuschließen, wenn sich diese grob fahrlässig verhalten oder durch ungebührliche Äußerungen bzw. Handlungen gegenüber der Kursleitung, den Ausbilldern oden anderen Kursteilnehmern auffallen.
Den so Ausgeschlossenen werden keine Kursgebühren erstattet.